Zurück zur Website

Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19

CORONA

AG Frankfurt/M.: Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19

Ein Reiseveranstalter ist zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. In Bezug auf die Corona-Krise kommt es darauf an, wann der Reisende zurückgetreten ist und ob die Gegebenheiten am Urlaubsort zu dieser Zeit bereits als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren waren. Grundsätzlich sind an die Darlegung des Reisenden hierzu keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Reisewarnungen für das Reisegebiet sind nicht zwingend erforderlich. Es genügt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus. (Urt. v. 11.8.2020 – 32 C 2136/20 (18)).