Europäische Kommission- Pressemitteilung- Brüssel, 27. Januar 2014
Griechenland tritt als 16. Mitgliedstaat der EU-Regelung für Ehepaare mit internationalem Hintergrund bei
Die Europäische Kommission hat heute grünes Licht für Griechenlands Beschluss gegeben, als 16. Mitgliedstaat die EU-Regelung für Ehepaare mit internationalem Hintergrund anzuwenden. Nach der seit Juni 2012 geltenden Regelung können Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit selbst entscheiden, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen oder ohne Auflösung des Ehebandes trennen wollen. Die Regelung wurde erlassen, nachdem sich EU-Mitgliedstaaten erstmals für eine Integration nach dem Verfahren der „Verstärkten Zusammenarbeit“ entschieden hatten (IP/10/347). Die 2001 mit dem Vertrag von Nizza eingeführte Verstärkte Zusammenarbeit, die bis zur Kommission Barroso II aber nicht in Anspruch genommen wurde, ermöglicht einer Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten die Durchführung von Maßnahmen, wenn keine Einigung zwischen allen 28 Mitgliedstaaten erzielt werden kann. Im Falle der Scheidungsregelung ermöglichte dies ursprünglich 14 Ländern (siehe „Hintergrund“), sich 2011 auf eine Verordnung zu verständigen, der 2012 Litauen (IP/12/1231) und nun Griechenland beigetreten ist. Die Verordnung soll Paaren Rechtssicherheit geben, einen „Wettlauf zu den Gerichten“ bzw. ein „Scheidungs-Shopping“ verhindern und gleichzeitig Ehepartnern emotional und finanziell belastende Verfahren ersparen.
„Mit der EU-Regelung für grenzübergreifende Scheidungsfälle wurde bei der europäischen Integration Neuland betreten. Sie zeigt einen künftigen Weg für Bereiche auf, in denen Fortschritte durch mangelnde Einstimmigkeit verhindert wurden, und setzt die rechtlichen Innovationen des Vertrags von Lissabon in die Praxis um“, so die Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Es ist sehr ermutigend, dass sich ein weiterer Staat der Verstärkten Zusammenarbeit anschließt, die in Scheidung lebenden Ehepaaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit zugutekommt. Dank des freien Personenverkehrs können sich Frauen und Männer aus ganz Europa kennenlernen und verlieben; nun wir müssen dafür sorgen, dass im Falle einer Scheidung Rechtssicherheit besteht.“
Die Verordnung über das Scheidungsrecht soll dem schwächeren Partner bei Scheidungsstreitigkeiten Unterstützung bieten. Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit können im Voraus entscheiden, welches einzelstaatliche Recht im Falle ihrer Scheidung oder Trennung zur Anwendung kommen soll. Können sich die Ehepartner nicht einigen, entscheiden die Gerichte hierüber nach einem einheitlichen Verfahren. Die Verordnung, die seit dem 21. Juni 2012 gilt, lässt nationale Scheidungs- und Ehevorschriften unberührt und sieht auch nicht vor, dass Bestimmungen zu erlassen sind, die sich auf das materielle Familienrecht der Mitgliedstaaten auswirken.
Nach Angaben von Eurostat kam es 2009 in der EU zu fast einer Million Scheidungen. Von der EU-Regelung profitieren Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und Ehepaare, die getrennt in verschiedenen Ländern oder zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben. Sie erspart ihnen komplizierte, langwierige und belastende Verfahren.
Die Scheidungsregelung ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich in weiteren Politikbereichen Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedstaaten durch Verstärkte Zusammenarbeit überwinden lassen. Zu einer solchen Zusammenarbeit kam es bislang bereits beim einheitlichen EU-Patent (MEMO/12/971) und beim Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer (IP/13/115).
Hintergrund
Nach den EU-Verträgen dürfen im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit neun oder mehr Länder eine Maßnahme, die zwar wichtig ist, aber von einer kleinen Minderheit von Mitgliedstaaten blockiert wird, alleine durchführen. Andere EU-Länder dürfen sich jederzeit der Maßnahme anschließen (Artikel 331 AEUV).
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten am 12. Juli 2010 den Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (IP/10/917, MEMO/10/100). Er wurde am 22. Juli 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die 14 teilnehmenden Länder (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) nahmen nach Verhandlungen am 20. Dezember 2010 die Verordnung des Rates an, die die auf die Scheidung von Mischehen anwendbaren ausführlichen Vorschriften enthält. Die Verordnung wurde am 29. Dezember 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Andere Mitgliedstaaten können sich auf Antrag jederzeit ebenfalls beteiligen. Nach dem Vertrag von Lissabon müssen sie zuvor den Rat und die Kommission davon in Kenntnis setzen. Nach Litauen ist Griechenland der zweite Mitgliedstaat, der die Organe von seinem Wunsch in Kenntnis gesetzt hat, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zu beteiligen.