Die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece hatte dem griechischen Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 5. Januar 2011 die Erlaubnis entzogen und dessen Abwicklung in die Wege geleitet. Im Verlauf dieses Verfahrens hatte die Bank of Greece den griechischen Garantiefonds eingeschaltet. Dieser veröffentlicht auf seiner Homepage in unregelmäßigen Abständen Pressemitteilungen zum Stand des Liquidationsverfahrens der VDV Leben International S.A. Versicherungsnehmer ( geschädigte ) sollten ihre Ansprüche beim griechischen Garantiefonds und beim Liquidator, anmelden. Bislang hat der Garantiefond nur ein Teil der Ansprüche anerkannt. Der Garantiefond erkennt die sog. " Sparbriefe" nicht als Versicherungsprodukte an und lehnt eine Entschädigung ab.