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Weihnachtsfeier aus Steuersicht

 

 

 

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln weist auf die erstmals seit 01.01.2015 geltende gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen hin.

Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr könnten für Mitarbeiter grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei ausgerichtet werden. Dies gelte, sofern die Kosten den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen. In die Berechnung der 110 Euro seien jedoch nicht nur Kosten für Speisen und Getränke einzubeziehen, sondern es seien sämtliche Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen (z.B. auch Raummieten oder Kosten für einen Eventplaner); ebenso die Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters.

Sollten die bestehenden Grenzen überschritten werden, könne der Arbeitgeber weiterhin die Feier zu Gunsten der Arbeitnehmer pauschal mit 25% versteuern und hierdurch zumindest die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen.

Quelle: Pressemitteilung des Steuerberaterverbandes Köln e.V. v. 20.11.2015

 

Rechtsanwalt Dimitrios Kouros, Düsseldorf