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Griechische Staatsanleihen

 Für Klagen der vom Schuldenschnitt betroffenen Anleger in griechische Staatsanleihen gegen den Staat Griechenland ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht eröffnet. Die Entscheidung eines deutschen Gerichts in der Sache verstößt gegen den Grundsatz der Staatenimmunität als allgemeine Regel des Völkerrechts. Deutsche Gerichte sind für eine solche Klage auch international nicht zuständig. (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Dezember 2014 – 5 U 89/14 –, juris)

 

Rechtsanwalt Dimitrios Kouros, Düsseldorf