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Keine Berücksichtigung unbezahlten Sonderurlaubs bei Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs

           

 

 

 

Das BAG hat entschieden, dass für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.BAG 9. Senat | 9 AZR 315/17

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