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Kein Arbeitsunfall bei Verfolgung des Diebes im Eigeninteresse

 Hessisches Landessozialgericht (L 9 U 118/18)   Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass kein Arbeitsunfall vorliegt, wenn ein Versicherter auf einer Dienstreise auf dem Weg zum Hotel überfallen und sich bei dem Versuch, seine gestohlene Geldbörse zurückzuerlangen, verletzt wird.   

 

 

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