Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Basisdiagnostik.
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Arzt als extrem schmerzgeplagter Patient die eigene Krankengeschichte dem aufgesuchten Behandler nicht selbstständig schildern muss.
Das OLG Celle hat auf die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung die Entscheidung hinsichtlich der Haftung des Internisten bestätigt.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist aufgrund der von der Patientin beschriebenen extrem starken Kopfschmerzen nach dem medizinischen Standard – über die Computertomographie hinaus – eine klinische Untersuchung durchzuführen gewesen, die eine klinische Basisdiagnostik und die Erhebung eines groben neurologischen Status umfasst hätte, um danach zu entscheiden, ob und welche weitere Diagnostik gegebenenfalls erforderlich sei. Von der Patientin, die zwar selbst Ärztin ist, aber extrem schmerzgeplagt war, könne nicht erwartet werden, dass sie dem behandelnden Internisten ohne Nachfragen eine vollständige Anamnese liefert. Es sei und bleibe Aufgabe des behandelnden Arztes, entsprechend präzise Fragen zu stellen.