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Scheinarbeitsverhältnis

 

Krankenversicherung - keine Begründung von Versicherungspflicht bei Scheinarbeitsvertrag zur Krankheitsabsicherung - Rechtsmissbrauch - Beweislast - Beweislastumkehr wegen Beweisvereitelung

Begründen Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis übereinstimmend allein mit Blick auf den fehlenden Krankenversicherungsschutz und in Kenntnis der schweren Erkrankung der Arbeitnehmerin ohne die ernstliche Absicht einer tatsächlichen Vertragsdurchführung, handelt es sich auch bei kurzzeitiger tatsächlicher Arbeitsaufnahme um eine missbräuchliche Rechtsgestaltung, die keine Krankenversicherungspflicht begründet. Zur Beweislast für den Rechtsmissbrauch in einem solchen Fall. Vereitelt ein nicht beweisbelasteter Beteiligter die Aufklärung einer entscheidungserheblichen Tatsache ohne rechtfertigenden Grund (hier: keine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht), kann dies zu einer Beweislastumkehr in Bezug auf die Tatsachen führen, deren Feststellung vereitelt wurde. 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt 10. Senat; Entscheidungsdatum: 19.05.2011 ; Aktenzeichen: L 10 KR 52/07

 

Rechtsanwalt Dimitrios Kouros, Düsseldorf